Krankenversicherungen

Das System der Krankenversicherung teilt sich in Deutschland in zwei Zweige. Zum einen gibt es die Krankenkassen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen sind.

Zum zweiten gibt es das privatwirtschaftlich organisierte System der privaten Krankenversicherung (PKV).

1.  Krankenversicherung

1.1. Allgemeines zur Krankenversicherung

Im “staatlichen” Gesundheitswesen der gesetzlichen Krankenkassen kommt es fast jährlich, machmal sogar mehrmals pro Jahr zu kleineren oder größeren Einschnitten für die krankenversicherten Bürger. so werden immer wieder Leistungen entweder gekürzt oder Zuzahlungen eingeführt, erweiteret und gefordert.

Bereits seit dem 1. Januar 1993 mit den damaligen einschneidenden Leistungsveränderungen der gesetzlichen Krankenkassen durch das in Kraft getretende Gesundheits-Strukturgesetz stellt sich immer wieder für viele Menschen die Frage nach der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Ferner kommen in diesem Zusammenhang auch immer öfter Fragen auf, wie zum Beispiel ob sich in der Zukunft nur noch Gut- und Besserverdienende eine ordentliche medizinische Versorgung werden leisten können, was wiederum letzendlich die Frage aufkommen läßt, ob die Gesundheit eine Frage des Geldes bzw. Geldbeutels ist?

Bereits damals (1993) war der Gesetzgeber auf Grund massiver Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zu drastischen Maßnahmen gezwungen, um eine Explosion der gesetzlichen Kassenbeiträge für die Bürger zu verhindern.

Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 erfolgte eine weitere Beitragssteigerung, zum 1. Januar1997  traten weitereLeistungseinschränkungen im GKV-System in Kraft…und so könnte die Aufzählung an dieser Stelledoch sehr in die Länge gezogen werden, was Leistungskürzungen und damit verbundene direkte oder indirekte Beitragserhöhungen anbelangt. Wir wollen an dieser Stelle aber nur noch abschließend die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 erwähnen, der mit einem Einheitskassensatz von 15,5 Prozent für die Masse der GKV-Versicherten eine Beitragssteigerung mit sich bringt, wobei die Kassen darüber hinaus ermächtigt sind, einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten zu verlangen, so sie denn mit dem Geld aus dem gesetzlichen Gesundheitsfonds nicht auskommen. Somit wird für viele GKV-Versichertein 2009 eine weitere Beitragserhöhung folgen und der nächste Schritt des gesetzgebers wird wohl nicht lange auf sich warten lassen, da bereits im Vorfeld der Einführung des Gesundheitsfonds zahlreiche Kassen zu bedenken gaben, dass mit dem Beitragssatzkein auskommen sein wird.

Angesichts dieser Situation könnte man sich die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, die gesundheitliche Vorsorge und Versorgung generell priuvatwirtschaftlich organisieren zu lassen. Die Wahl der richtigen Krankenversicherung hängt jedoch von zahhlreichen Kriterien ab und unterliegt zum teil gesetzlichen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Da die allgemeine Meinung “Private Krankenversicherung (PKV) = mehr Lesistung für weniger Geld.” nicht auf jeden zutrifft, bedarf es in jedem Fall einer genauen Prüfung des Preis-/Leistungsverhältnisses sowie der Unternehmensdaten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Dazu gehört dann auch die Einholung  einesneutralen und unabhängigen Vergleichsangebotes und eine ausfühliche Beratung mit entsprechender Protokollierung.

1.1. Gesetzliche Bestimmungen

Für den größten teil der Bevölkerung ist der Krankenversicherungsschutz durch den  Gesetzgeber vorgegeben in Form der Krankenversicherungspflicht, so dass eben nur ein relativ kleiner Bevölkerungsteil eine freie Entscheidung über die Krankenversicherungsvorsorge treffen kann. Entweder verbleibt dieserPersonenkreis dann als freiwillig Versicherter in der gestzlichen Krankenversicherung bei eienr Krankenkasse oder er schließt eine private Krankenversicherung (PKV) ab. Im Jahr 2001 betrug das Verhältnis von gesetzlich Versicherten zu privat Versicherten ca. 9 zu 1 und nur ca. sieben Prozent der Privatbevölkerung verfügten über eine private Krankenzusatzversicherung (PKZV).

1.3. Pflichtversicherung

Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende, deren regelmäßge Bruttobezüge die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten, sind pflichtversicherte Kassenmitglieder. Eine ebenso grundsätzliche Krankenversicherungspflicht besteht in den wirtschaftszweigen Seefahrt sowie Bergbau.

generell nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen hingegen Selbständige sowie Freiberufler, sofern sie hauptberuflich ihrer Selbständigkeit nachgehen.Ferner können Studenten sowie Ärzte im Praktikum eine private Kranlkenversicherung für sich abschließen. Aber auch Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt sowie Personen, die Rente beantragt haben oder oder sich im rentenbezug befinden, können sich mit einer privaten Krankenversicherung absichern.

Dem entgegen gibt es  jedoch auch selbständig tätige Berufsgruppen, dei der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise die Landwirte, die über die sogenannten “Landwirtschaftlichen Krankenkassen” versichert sind, welche bei den Berufsgenossenschaften der Landwirtschaft angesiedelt und eingerichte sind. Weitere pflichtversicherte Berufsgruppen sind selbständige Hebammen und Krankengymnasten sowie Lehrer und Erzieher, auch wenn sie in ihrem Betrieb keine angestellten beschäftigen und das regelmäßig erzielte Jahreseinkommen über der für die Krankenversicherung maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Sonderregelunge ind er Krankenversicherung gelten für Publizisten sowie Künstler.

Ein Grundsatz für jden, der sich selbständig macht ist der, dass er einer gesetzlichen Krankenkasse nur dann angehören kann, wenn er bereits im Vorfeld er Selbständigkeit während bestimmter Mindeszeiten gesetzlich krankenversichert war. Sollte dies nicht der Fall sein, muss er sich privat krankenversichern, auch dann wenn sein Einkommen (relativ) gering ist.

Wiederum anders sieht es bei den Berufsständen der Beamten, Richter sowie Berufssoldaten aus. Diese Berufsgruppen bekommen von ihrem Dienstherrn im Krankheitsfall Beihilfen zu den Krankheitskosten gezahlt, so dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung hier nur zur Absicherung sowie Deckung der Restkosten notwendig ist.

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