Haftpflichtversicherung fuer Elektrofahrraeder / Pedelecs

Die Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest) weist in ihrem Heft 04/2013 darauf hin, dass jeder Besitzer eines Elektrofahrrades / Pedelecs seine Haftpflichtversicherung überprüfen sollte.

Bei den sogenannten S-Pedelecs, die über einen Motor verfügen, der bis zu 500 Watt leistet und das Elektrofahrrad so bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde (km/h) beschleunigt, ist ein Moped-Kennzeichen vorgeschrieben, welches dann den Haftpflichtversicherungsschutz beinhaltet.

Die meisten werden aber über ein Elektrofahrrad / Pedelec verfügen, deren Motor eine Leistung von maximal 250 Watt aufweist und bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern unterstützend wirkt. Diese sind in aller Regel in der Privathaftpflicht mitversichert – dieses gilt jedoch, insbesondere bei älteren Privathaftpflichtverträgen, nicht immer!

Sie haben einerseits die Möglichkeit, sich von ihrem Versicherer eine schriftliche Bestätigung über die Mitversicherung schicken zu lassen oder, wenn Sie schon einmal über den Versicherungsunterlagen sitzen, die private Haftpflicht zu überprüfen. Ein Vergleich wird Ihnen mitunter zeigen, dass Sie heute einen Vertrag mit gleichen oder sogar besseren Leistungen zu einem günstigeren Jahresbeitrag bekommen können.

Nutzen Sie die Möglichkeit und vergleichen Sie am besten jetzt gleich Ihre private Haftpflichtversicherung.