Riester-Rente: Tipps für Riester-Sparer

“Richtig riestern!” – So könnte man die heutigen Tipps für Riester-Sparer bezeichnen. Wer einen Vertrag für eine Riester-Rente sein eigen nennt, bekommt einmal pro Jahr eine Jahresmitteilung seines Riestervertrages zugeschickt. Dieser sollte auf gar keinem Fall ungeprüft weggeheftet werden! Prüfen Sie, am besten gleich nach Zusendung, ob Ihre Riester-Beiträge und die Zulagen ordnungsgemäß verbucht sind. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie Ihren Anbieter unverzüglich darüber und führen eine zeitnahe Klärung herbei. Auch sollten Sie sich mit einer Beschwerde an den Anbieter Ihres Riester-Vertrages wenden, wenn dieser Ihnen die Jahresbescheinigung zu spät zukommen läßt. Im Normalfall sollte diese spätestens zum Ende des ersten Quartals des neuen Jahres – also zum 31. März – vorliegen. Falls noch nicht veschehen, stellen Sie unbedingt einen Antrag auf Dauerzulage, denn damit tragen Sie Sorge dafür, dass die staatliche Riester-Förderung zuverlässig Ihrem Riestervertrag gutgeschrieben wird. Falls Sie noch nicht riestern sollten, haben Sie hier

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