Garantiezins bei Lebensversicherungen sinkt ab 1. Januar 2012 auf 1,75 %

Wer gerade in der Phase des Überlegens ist, ob er ein klassische Lebensversicherung (KLV – Kapitallebensversicherung) oder klassische Rentenversicherung abschließen soll, der sollte sich bis spätestens 31. Dezember 2011 – eher ein paar tage früher – zu einem Vertragsabschluss durchringen. Denn bis zu diesem Termin gibt es noch den bisherigen garantierten Zinssatz in Höhe von 2,25 Prozent. Danach, ab 01.01.2012, wird dieser auf 1,75% gesenkt.

Beim Garantiezins in der Lebensversicherung (LV) handelt es um eine feste Zusage, welcher Zinssatz mindestens gezahlt werden muss seitens des Versicherers. Festgelegt wird er vom Bundesfinanzministerium und darf dabei sechzig Prozent der durchschnittlichen Umlaufrendite von Euro-Staatsanleihen der letzten 10 Jahre nicht überschreiten.

Über die Gesamtverzinsung des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages sagt der Garantiezins jedoch nichts aus, da die Gesamtverzinsung und Rendite des Vertrages sich aus garantiezins, laufenden Zinsüberschüssen, stillen Reserven und Schlussüberschüssen zusammensetzt. Somit stellt der Garantiezins das klassische Fundament dieser Absicherungs- und Anlagevariante dar.

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