Private Krankenversicherung Rechner

Informationen zum Private Krankenversicherung Rechner: 

Vom Grundsatz her ist es jedem Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellter) möglich eine private Krankenversicherung abzuschließen, wenn das Brutto-Einkommen der Person bereits das dritte Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 48.150 Euro pro Jahr überschritten hat. im Gegensatz dazu können Selbständige sich zu jedem Zeitpunkt privat versichern. Alternativ kann man aber auch während der Selbständigkeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichertbleiben. Bei Beamten sowie weiteren Beihilfeberechtigten ist der verbleibende Rest privat zu versichern, welcher nicht von der Beihilfe übernommen wird.

Bis zum Höchstsatz der gesetzlichen kassen erhalten Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt. Bei den privaten Krankenkassen gibt es  ab 1.1.2009 auch sogenannte Basistarife, welche dasLeistungsspektrum der gesetzlichen Kassen garantieren und für die keine Risikozuschläge erhoben werden.

Darüber hinaus gibt es bei den privaten Krankenversicherungen exklusive Leistungen wie  beispielsweise den weltweiten Versicherungsschutz. weiterhin kann hier ein Krankentagegeld vereinbart werden, jedoch wird dieses für Arbeitnehmer erst interessant, wenn der Arbeitgeber nach 6 Wochen nicht mehr zahlt. Bei selbständig Tätigen kann dies im Einzelfall schon ab dem 8. Krankheitstag sinnvoll sein, wobei die Möglichkeit einer Staffelung des Krankentagegeld besteht, was eine erhebliche Reduzierung der Kosten für die private Krankenversicherung mit sich bringt.

Die indivduellen, also auf Ihre Person zugeschnittenen Konditionen können im Private Krankenversicherung Rechner  ermittelt werden.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sollten beachten, dass ab dem 1. Januar 2009 keine Krankentagegeldzahlung mehr möglichist. Dies muss immer zusätzlich privat versichert werden.

Mit dem Private Krankenversicherung Rechner können einzelne Modelle durchgespielt und berechnet werden.Eine private Krankenversicherung (PKV – private Krankenvollversicherung) ist auf alle Fälle immer individueller als die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV – Krankenkassen), da es zahlreiche unterschiedliche Tarifkombinationen gibt und somit bestimmte Leistungen gesondert abgesichert werden können.

Gerade für junge und gesunde Menschen ist die private Krankenversicherung kostengünstiger als die gesetzliche Krankenkasse, für ältere und kranke Menschen ist ein Wechsel in die private Versicherung finanziell oft jedoch nicht mehr sinnvoll da finanziell nicht mehr tragbar. Der Grund dafür sind sogenannte Risikozuschläge für bestehende Krankheiten. Das heißt, das bereits vorhandene Krankheiten  sich negativ auf den Tarif bzw. Tarifbeitrag auswirken. Chronisch Kranke können sich mit Stand heute eine private Krankenversicherung nur selten leisten. Ab dem 1.1.2009 ändert sich dieses aber grundlegend, da dann alle privaten Krankenversicherungen einen Basistarif ohne Risikozuschlag anbieten müssen, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen garantiert.

detaillierte Auskunft gibt der Private Krankenversicherung Rechner.

Abschließend kann festgestellt werden, dass das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen breiter aufgestellt ist als das der gesetzlichen Krankenversicherungen, etwa durch die Möglichkeit der freien Arztwahl, den problemlosen Arztwechsel ohne Überweisungsschein, die freie Heilpraktiker-Wahl (zugelassene Heilpraktiker) und ein größeres Spektrum an zu erstattenden Medikamente.

Gegenüber den gesetzlich Krankenversicherten erhalten Privatpatienten außerdem größere Beträge bei Zahnersatz gezahlt. Brillengestelle, Brillengläser sowie Kontaktlinsen, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht einmal zuschussmäßig im Leistungskatalog auftauchen, werden von der privaten Krankenversicherung je nach gewähltem Tarif bis zur erstattungsfähigen Höhe bezahlt. Weiterhin können im stationären Bereich (Krankenhausaufenthalt)die Chefarztbehandlung sowie Einzelzimmer oder Doppelzimmer mit versichert werden.

Mit den privaten Krankenkassen kann ein Selbstbehalt (SB) in unterschiedlicher Höhe vereinbart werden, was sich positiv auf den zu zahlenden Tarifbeitrag auswirkt. in einem solchen Fall werden die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe nicht übernommen, sondern der Privatpatient zahlt sie selbst.

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